Merkblatt für Erziehungsberechtigte

Verantwortlich für den Schulbesuch

sind die Erziehungsberechtigten

Die Erziehungsberechtigten sorgen für
den regelmäßigen Schulbesuch und ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht.
Schulbücher Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass alle Schulbücher zu Beginn des Schuljahres eingeschlagen werden.

Sie kontrollieren den Zustand der Bücher und stellen sicher, dass sie vollständig beschriftet werden.

Sollte ein Buch am Ende des Schuljahres abhandengekommen oder beschädigt sein, muss das Buch eigenständig ersetzt werden.

Ihr Kind kann nicht

zur Schule gehen

Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bis 7.40 Uhr telefonisch im Sekretariat bei Frau thor Straten oder Frau von Lühmann:

04661 – 930 300

Krankheit Geben Sie innerhalb von drei Tagen eine

schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft ab (siehe dazu im Logbuch S. 2 + 3).

Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Unterrichtsbefreiung aus wichtigem

Grund (ganze Tage)

Beantragen Sie die Unterrichtsbefreiung mit Begründung schriftlich in der Schule.

Stellen Sie den Antrag 4 Wochen vor dem Anlass.

Fragen?

Probleme?

Informationen?

Nach vorheriger Terminvereinbarung im

Sekretariat unter 04661 – 930 300

beraten wir Sie gerne:

 

–     die Schulleitung

–     das Kollegium

 

Last updated: Januar 9, 2020 at 10:13 am