Merkblatt für Erziehungsberechtigte
Verantwortlich für den Schulbesuch
sind die Erziehungsberechtigten |
Die Erziehungsberechtigten sorgen für den regelmäßigen Schulbesuch und ein pünktliches Erscheinen zum Unterricht. |
Schulbücher | Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass alle Schulbücher zu Beginn des Schuljahres eingeschlagen werden.
Sie kontrollieren den Zustand der Bücher und stellen sicher, dass sie vollständig beschriftet werden. Sollte ein Buch am Ende des Schuljahres abhandengekommen oder beschädigt sein, muss das Buch eigenständig ersetzt werden. |
Ihr Kind kann nicht
zur Schule gehen |
Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bis 7.40 Uhr telefonisch im Sekretariat bei Frau thor Straten oder Frau von Lühmann:
04661 – 930 300 |
Krankheit | Geben Sie innerhalb von drei Tagen eine
schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft ab (siehe dazu im Logbuch S. 2 + 3). Auf Verlangen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. |
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem
Grund (ganze Tage) |
Beantragen Sie die Unterrichtsbefreiung mit Begründung schriftlich in der Schule.
Stellen Sie den Antrag 4 Wochen vor dem Anlass. |
Fragen?
Probleme? Informationen? |
Nach vorheriger Terminvereinbarung im
Sekretariat unter 04661 – 930 300 beraten wir Sie gerne:
– die Schulleitung – das Kollegium |
Last updated: Januar 9, 2020 at 10:13 am